Viele werden an uns empfohlen oder verwiesen durch Bekannte, Kinder- und Jugendmediziner*innen, Jugendämter, oder auch Schulen. Andere suchen im Telefonbuch nach Kinderpsychologie, Psychologie oder Psychotherapie. Meist erfolgt die erste Kontaktaufnahme und die Anmeldung telefonisch, so dass, wie oben schon beschrieben, Frau Torunski und Frau Thewes Ihre Daten und stichwortartig Ihre Gründe zur Vorstellung aufnehmen und Ihnen den Anmeldebogen zusenden.

manchmal nutzen wir noch weitere Helfer um gut in`s Gespräch zu kommen

Sie brauchen keine Überweisung, bis zum Alter von 18 Jahren. Uns reicht die Versichertenkarte.

Im ersten Termin, der in der Regel ca.45 - 60 Minuten dauert, empfängt Sie Herr Ahlers, manchmal gemeinsam mit einer der Kolleg*innen. In diesem Gespräch fragen wir viel (aktuelle Problematik, Familiengeschichte, Vorgeschichte des Kindes und alltägliches, was klappt gut, was klappt mäßig) und Sie und ihr Kind haben Gelegenheit, zu berichten.

Wir entwickeln unsere ersten Ideen, was für sie hilfreich sein könnte und planen entsprechend das weitere Vorgehen.

Meist schließt sich eine tiefergehende Diagnostik an. Nach deren Abschluss folgt das Auswertungsgespräch, in welchem wir die Ergebnisse und unsere Einschätzung mitteilen und mit Ihnen besprechen um auf dieser Basis die weiteren Schritte einzuleiten.


Das kann eine heilpädagogische Förderung oder eine systemische oder tiefenpsychologisch orientierte Psychotherapie (auch mit gestalt- oder verhaltenstherapeutischen Anteilen), eine Traumatherapie oder systemische Familientherapie sein.

selbst die schwierigsten Testungen führen hier nicht zur Verzweiflung

Möglicherweise verweisen wir an Ergo- oder Physiotherapeut*innen, oder an externe Richtlinienpsychotherapeut*innen.

Da Herr Ahlers nicht Psychologe oder Kinderpsychologe, sondern systemischer Familientherapeut, in erster Hinsicht aber Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und - psychotherapie ist, besteht auch die Möglichkeit einer medikamentösen Behandlung, sofern notwendig.


In manchen Fällen ist auch eine tagesklinische oder eine vollstationäre Therapie in einer Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie sinnvoll. Wir helfen bei der grundsätzlichen Entscheidung und ob es evt Auswahlmöglichkeiten gibt.

Wichtig hierbei: solche Entscheidungen werden immer mit Ihnen als „Auftraggeber*in“ besprochen und gehen nicht über sie hinweg, ausser im Falle einer krankheitsbedingten Einschätzungsunfähigkeit, Selbst- oder Fremdgefährdung. Dann dürfte und müsste Herr Ahlers gegen den Willen und zum Schutz des Kindes / der Jugendlichen eine Zwangs-Einweisung durchführen.

Da wir eine ärztliche Praxis sind, haben wir selbstverständlich auch Schweigepflicht.

Behandlungsmethoden wie Kinesiologie, Bachblüten u.a. können wir Ihnen nicht anbieten.

Mit Fragen kommen..... ...mit Ideen gehen


Wir verstehen uns als diagnostische, mit ihnen als Patienten oder Klienten
nach guten Ideen suchende,
fördernde,
durch Therapie und Beratung
unterstützende Praxis

für Kinder (klein und groß),
Jugendliche,
Eltern, Großeltern und
Familie,
aber auch für
Institutionen, wie Kindergarten, Heimeinrichtungen, Schulen und Ämter.

Man kommt mit allen Fragen oder Sorgen, die sich um die Entwicklung, Schwierigkeiten und Sorgen, Fördermöglichkeiten und Therapie von jungen Menschen und Familien oder Institutionen und Teams drehen.

jede/r hat ein zartes Pflänzchen, was sich durchkämpfen kann

Die Altersspanne, zu deren positiver Entwicklung wir beitragen wollen (bzw. im Rahmen der Krankenkasse: dürfen) reicht vom Säuglingsalter bis zum Alter von 21 Jahren.

Dazu gehört auch die Beratung von Eltern, beziehungsweise dem Lebensumfeld oder wie wir das nennen, dem zugehörigen System. Das können auch Pflegeeltern, Mitarbeiter*innen von Jugendhilfeeinrichtungen oder andere Institutionen wie zum Beispiel Schule sein.
Die Bezahlung erfolgt für Eltern und Pflegeeltern etc. üblicherweise kostenlos über die Krankenkasse, das heißt die Versicherungskarte des / der betreffenden Kindes / Jugendlichen..

mehrere Teile ergeben doch ein ganzes Bild


Es gibt auch für Institutionen (Schulen, Jugendämter, Kindergarten etc.) aber auch Privatpersonen u.a. die Möglichkeit der Inanspruchnahme zum Beispiel für Gutachten, Supervision oder Beratungen. Dies kann jedoch nicht über die Krankenversicherung finanziert werden.

Grundsätzlich darf jede/r uns in Anspruch nehmen, der/die sich Sorgen um ein minderjähriges Familienmitglied oder die Familie macht.

Die Gründe, die dazu führen, uns aufzusuchen, sind vielfältig: letztlich darf alles, was Sie als Sorgeberechtigte beunruhigt, in einer Beratung bei uns münden. Die formale Voraussetzung ist Ihre Krankenversicherung , bzw. die Versichertenkarte des Kindes / der Jugendlichen. Eine Überweisung ist nicht notwendig.

Anmelden darf und muss eine sorgeberechtigte Person, das heißt in aller Regel ein Elternteil.
Mitarbeiter*innen von Jugendämtern oder Einrichtungen der Jugendhilfe können Kinder und Jugendliche bei uns vorstellen, aber nur im Einverständnis der Sorgeberechtigten.
Gelegentlich kommt es vor, dass Lehrkräfte sich um einen Platz für eine Schülerin / einen Schüler bemühen. Dies geht jedoch leider nicht, da diese keine Sorgeberechtigten im rechtlichen Sinne sind.

Eine Schulberatung im Sinne einer Supervision wäre natürlich unabhängig davon möglich, müsste jedoch separat von der Schule beantragt und auch finanziert werden.

Frau Torunski und Frau Thewes nehmen Sie am Telefon und direkt in der Praxis in Empfang, bevor Sie im hell und wechselnd gestalteten Wartezimmer Platz nehmen können. Ihnen schildern Sie zur Anmeldung stichwortartig Ihre Anliegen.

Sie werden unseren Anmeldebogen zugesandt bekommen, den Sie bitte möglichst frühzeitig an uns zurücksenden, damit sich Herr Ahlers auch vor dem Termin schon einen Überblick verschaffen kann.