Viele werden an uns empfohlen oder verwiesen durch Bekannte, Kinder- und Jugendmediziner*innen, Jugendämter, oder auch Schulen. Andere suchen im Telefonbuch nach Kinderpsychologie, Psychologie oder Psychotherapie. Meist erfolgt die erste Kontaktaufnahme und die Anmeldung telefonisch, so dass, wie oben schon beschrieben, Frau Torunski und Frau Thewes Ihre Daten und stichwortartig Ihre Gründe zur Vorstellung aufnehmen und Ihnen den Anmeldebogen zusenden.
Sie brauchen keine Überweisung, bis zum Alter von 18 Jahren. Uns reicht die Versichertenkarte.
Im ersten Termin, der in der Regel ca.45 - 60 Minuten dauert, empfängt Sie Herr Ahlers, manchmal gemeinsam mit einer der Kolleg*innen. In diesem Gespräch fragen wir viel (aktuelle Problematik, Familiengeschichte, Vorgeschichte des Kindes und alltägliches, was klappt gut, was klappt mäßig) und Sie und ihr Kind haben Gelegenheit, zu berichten.
Wir entwickeln unsere ersten Ideen, was für sie hilfreich sein könnte und planen entsprechend das weitere Vorgehen.
Meist schließt sich eine tiefergehende Diagnostik an. Nach deren Abschluss folgt das Auswertungsgespräch, in welchem wir die Ergebnisse und unsere Einschätzung mitteilen und mit Ihnen besprechen um auf dieser Basis die weiteren Schritte einzuleiten.
Das kann eine heilpädagogische Förderung oder eine systemische oder tiefenpsychologisch orientierte Psychotherapie (auch mit gestalt- oder verhaltenstherapeutischen Anteilen), eine Traumatherapie oder systemische Familientherapie sein.
Möglicherweise verweisen wir an Ergo- oder Physiotherapeut*innen, oder an externe Richtlinienpsychotherapeut*innen.
Da Herr Ahlers nicht Psychologe oder Kinderpsychologe, sondern systemischer Familientherapeut, in erster Hinsicht aber Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und - psychotherapie ist, besteht auch die Möglichkeit einer medikamentösen Behandlung, sofern notwendig.
In manchen Fällen ist auch eine tagesklinische oder eine vollstationäre Therapie in einer Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie sinnvoll. Wir helfen bei der grundsätzlichen Entscheidung und ob es evt Auswahlmöglichkeiten gibt.
Wichtig hierbei: solche Entscheidungen werden immer mit Ihnen als „Auftraggeber*in“ besprochen und gehen nicht über sie hinweg, ausser im Falle einer krankheitsbedingten Einschätzungsunfähigkeit, Selbst- oder Fremdgefährdung. Dann dürfte und müsste Herr Ahlers gegen den Willen und zum Schutz des Kindes / der Jugendlichen eine Zwangs-Einweisung durchführen.
Da wir eine ärztliche Praxis sind, haben wir selbstverständlich auch Schweigepflicht.
Behandlungsmethoden wie Kinesiologie, Bachblüten u.a. können wir Ihnen nicht anbieten.