Grundsätzlich darf jede/r uns in Anspruch nehmen, der/die sich Sorgen um ein minderjähriges Familienmitglied oder die Familie macht.

Die Gründe, die dazu führen, uns aufzusuchen, sind vielfältig: letztlich darf alles, was Sie als Sorgeberechtigte beunruhigt, in einer Beratung bei uns münden. Die formale Voraussetzung ist Ihre Krankenversicherung , bzw. die Versichertenkarte des Kindes / der Jugendlichen. Eine Überweisung ist nicht notwendig.

Anmelden darf und muss eine sorgeberechtigte Person, das heißt in aller Regel ein Elternteil.
Mitarbeiter*innen von Jugendämtern oder Einrichtungen der Jugendhilfe können Kinder und Jugendliche bei uns vorstellen, aber nur im Einverständnis der Sorgeberechtigten.
Gelegentlich kommt es vor, dass Lehrkräfte sich um einen Platz für eine Schülerin / einen Schüler bemühen. Dies geht jedoch leider nicht, da diese keine Sorgeberechtigten im rechtlichen Sinne sind.

Eine Schulberatung im Sinne einer Supervision wäre natürlich unabhängig davon möglich, müsste jedoch separat von der Schule beantragt und auch finanziert werden.

Frau Torunski und Frau Thewes nehmen Sie am Telefon und direkt in der Praxis in Empfang, bevor Sie im hell und wechselnd gestalteten Wartezimmer Platz nehmen können. Ihnen schildern Sie zur Anmeldung stichwortartig Ihre Anliegen.

Sie werden unseren Anmeldebogen zugesandt bekommen, den Sie bitte möglichst frühzeitig an uns zurücksenden, damit sich Herr Ahlers auch vor dem Termin schon einen Überblick verschaffen kann.