Sehr geehrte Patient-innen,

wir freuen uns auf ihr Kommen in den offenen Sprechstunden, sind aber gespannt auf die Ausgestaltung und befürchten Unmut , da sie kaum einem geordnet geplanten Erstgespräch entsprechen können werden.

Auch wir Kinder- und Jugendpsychiater*innen und -psychotherapeut*innen müssen dem Wunsch der Politik nach der Einführung der Offenen Sprechstunde (OS) entsprechen, es ist Gesetz.  Das heißt: Wir räumen fünf Stunden frei ( pro Woche ! 20 pro Monat! ), in denen sonst andere Termine hätten stattfinden können : Erstgespräche, Diagnostik, Auswertungen oder Therapie. Das alles wird sich nun verzögern, evtl nicht unerheblich, auch für diejenigen, die die offene Sprechstunde  nutzen mögen. 

Da die offenen Sprechstunden gerade ohne Termin sein sollen, also nicht geplant, könnte dort vielleicht nur eine Familie am heutigen Tag X zum Erstgespräch kommen, vielleicht werden es aber auch zehn Familien ! (Sie sollten dann in unserem Wartezimmer nicht unter Platzangst leiden)

Wir rechnen aktuell für ein geordnet geplantes  Erstgespräch eine Stunde ein. Und selbst das ist manchmal knapp. Eine Stunde hat auch bei uns nur 60 Minuten und da wir für diese geordnet geplanten Termine Zeiten brauchen, kann zeitlich für die OS nicht verlängert werden.

Wir werden  daher in den offenen Sprechstunden 20 Minuten einplanen, in denen wir hoffentlich wenigstens eine Idee für das weitere Vorgehen mit Ihnen gemeinsam entwickeln können.

Sind jedoch vielleicht sechs Familien am Tag X zur offenen Sprechstunde erschienen, hätten wir jeweils zehn Minuten Zeit für jede - das wäre höchst unzufriedenstellend. Niemand kann das vorhersehen, es wird spannend.

Wir werden es abwarten müssen. Vielleicht wäre es empfehlenswert, wenn Sie sich an dem betreffenden Tag morgens telefonisch erkundigen, wie groß der Andrang schon ist.

Das Risiko, dass es für alle unzufriedenstellende Situationen geben wird, scheint recht groß zu sein.

Die Regelung ist auf jeden Fall eine Verschlechterung für die geregelten Termine, die Diagnostik und Auswertungsgespräche, die nun verzögert stattfinden werden ( 20 Stunden weniger pro Monat !).

Auch wird insgesamt die Versorgung der Bevölkerung durch die Berufsgruppe der Kinder- und Jugendpsychiater*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen dadurch noch knapper werden. Das tut mir leid, lässt sich jedoch durch uns nicht ändern; Entscheidungen der Politik können durch Wahlen beeinflusst werden.

Wir werden uns natürlich weiterhin bemühen, Ihnen eine gute Dienstleistung zur Verfügung zu stellen.

Aktuell planen wir die Zeiten folgendermaßen:

Montags von 08:30 - 10:30 (letzte Annahme 10:00) 

Freitags von 08:30 - 11:30 (letzte Annahme 11:00) 

Bitte informieren Sie sich immer aktuell, denn gelegentlich ergeben sich Ausnahmen: durch Urlaub, Fortbildungen oder Betriebsausflug, etc. :

Keine OS :  in den Urlaubszeiten , bitte schauen Sie bei "Aktuelles"

                          

 

Vielen Dank, wir hoffen auf Ihr Verständnis und werden gemeinsam mit Ihnen versuchen, das Beste daraus zu machen.

Gutachten, Stellungnahmen und Bescheinigungen gehören ebenfalls zu unseren Aufgaben - jedoch führen wir nicht alle Gutachten durch.

Oftmals sind dies kleinere Anfragen, die jedoch in der Menge mit allen anderen Anfragen auch zu einem relevanten Schriftaufwand werden können und deren Erledigung sich dann gelegentlich verzögert, wir bitte hierfür um Verständnis.

 

§ 35 a KJHG : Es gibt leider oft die Bitte um eine Erstellung einer fachärztlichen Stellungnahme nach "§35 a", einem Paragraphen, der dafür sorgen soll , dass die entsprechenden Kinder eine besondere Unterstützung durch die Jugendhilfe erhalten.  Da dies jedoch nicht eine Klärung bzgl einer Erkrankung ist, sondern die Klärung, ob nach den Vorgaben eines Gesetzes die Kinder diese Vorgaben erfüllen, kann dies keine Leistung der Krankenkasse sein !

Das ist seitens der Rechtsabteilung der KV auch so bestätigt. Klären Sie im Vorhinein mit der Jugendhilfe ab, ob diese die gesamten Kosten trägt (nicht nur für die Stellungnahme selber), da ansonsten auf diejenigen, die die Stellungnahme  bei uns (das sind dann Sie als Eltern oder die Jugendhilfeeinrichtung) bestellen, die Rechnung zukommt: über mehrere diagnostische Termine und einen Rückmelde-Termin. Zudem für eine schriftliche Darlegung. Das können schnell mehrere hunderte Euro werden, was für viele Eltern nur schwierig zu leisten ist.

Aber auch die Jugendhilfe scheint zunehmend zurück haltender bei Geldausgaben zu sein, so dass es oft unklar bleibt, wer beauftragt und somit bezahlt, so dass dies zu Ärger bei allen Beteiligten führt.

Klären Sie daher bitte schon im Vorfeld schriftlich, ob die Jugendhilfe die gesamten Kosten inclusive Diagnostik und schriftlichem Bericht trägt und lassen Sie sich das schriftlich bestätigen, um Überraschungen zu vermeiden ! Eine Zusage zur Kostenübernahme nur für die Stellungnahme reicht nicht aus.

 

Gutachten, Stellungnahmen und Bescheinigungen bzgl Operationen zu Veränderungen an Körperproportionen oder -teilen ,  für die Übernahme der Narkosekosten  durch die Krankenkasse oder Ähnliches führe ich nicht durch.